Einsatz umweltfreundlicher Speisenverpackungen lohnt sich
Um speziell die Plastik-Müllberge, aus dem immer beliebter werdenden Take-Away Bereich, zu verringern, stellt die Stadt Salzburg für ansässige GastronomInnen einen Fördertopf von € 30.000,- für den Einsatz von nachhaltigen Lebensmittelverpackungen bereit.
        
        
                Viele To-Go Speisen werden noch immer in Styropor-, Alu- oder Plastikverpackungen bereitgestellt bzw. geliefert. Dabei gibt es schon seit Jahren nachhaltigere und umweltfreundlichere Alternativen.
- Verpackungen aus Kraftkarton können speisenfrei im Papiercontainer entsorgt und wiederverwertet werden.
 - Menüschalen aus BePULP (Zuckerrohr) werden industriell kompostiert oder zum Teil sogar am heimischen Kompost abgebaut und als frische Erde an unseren Boden zurückgegeben.
 - Bio-Plastik ist recycelbar und biologisch abbaubar, muss in Österreich derzeit aber noch in der gelben Tonne oder den gelben Sack gesammelt werden. Die biogenen Verpackungen werden einer CO2-neutralen thermischen bzw. energetischen Verwertung zugeführt.
 
wir denken verpackung nachhaltig weiter
Für uns stehen Lebensmittelverpackungen aus recycelbaren und biologisch abbaubaren Materialien bereits seit langer Zeit im Vordergrund. Die Förderung der Stadt Salzburg gilt für Gastrobetriebe mit Geschäftssitz in der Stadt Salzburg. Wir wollen den Umstieg auf umweltfreundliche To-Go Verpackungen in GANZ Österreich vorantreiben.
Vom 19.08. bis 18.09.2021
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und zusätzlich 5 % Rabatt in Form von Treuepunkten.
Förderung für umweltfreundliche Verpackungen
Die Förderung wird von der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem "first come, first serve" - Prinzip.
Voraussetzungen (Quelle: Website der Stadt Salzburg)
- Der Gastronomiebetrieb hat den Geschäftssitz in der Stadt Salzburg und beschäftigt maximal 20 Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten).
 - Die Unternehmensgründung ist spätestens bis zum 31.05.2021 erfolgt. Als Zeitpunkt der Gründung zählt die Eintragung der Gewerbeberechtigung, oder, sofern es sich um kein Gewerbe handelt, die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit.
 - Der Betrieb verwendet für die Zustellung/bei der Abholung von Speisen umweltfreundliches Verpackungsmaterial
- Mehrwegsystem ODER
 - Papierbehältnisse
 
 - Der Kauf des umweltfreundlichen Verpackungsmaterials erfolgt(e) im Jahr 2021.
 
Förderhöhe (Quelle: Website der Stadt Salzburg)
- Gefördert werden die Mehrkosten, die durch den Ankauf von umweltfreundlichem Verpackungsmaterial entstehen (Die erhobenen Durchschnittskosten von nicht-umweltfreundlichen Behältnissen betragen € 0,15/Einheit.
 - Die Förderung beträgt bis zu 800 Euro.
 - Die Förderung erfolgt einmalig. Der gesamte potentielle Förderbetrag muss in einem (mehrere Rechnungen können als Nachweis übermittelt werden) beantragt werden.
Beispiel
Sie reichen einen Beleg einer bezahlten Rechnung über 2.000 Behältnisse (z.B. Menüschale aus Pappe und Deckel) mit einer Gesamtsumme von 1.400 Euro ein. Die erhobenen durchschnittlichen Kosten für die gleiche Menge an nicht-umweltfreundlichen Behältnissen liegen bei 300 Euro. Daraus ergeben sich Mehrkosten von € 1.100. Da die Förderung mit € 800/Antragsteller*in gedeckelt ist, erhalten Sie eine Förderung von 800 Euro. 
Benötigte Unterlagen (Quelle: Website der Stadt Salzburg)
- Förderantrag (Onlineantrag auf der Website der Stadt Salzburg)
 - Belege über den Kauf (Rechnung) und die erfolgte Zahlung von umweltfreundlichen Speiseverpackungen (z.B. Papier- oder Mehrwegverpackungen)
 - Belege über den Kauf (Rechnung) und die erfolgte Zahlung von nicht-umweltfreundlichen Speiseverpackungen (die Rechnung darf nicht älter als ein Jahr sein).
Bei Nicht-Übermittlung wird alternativ als Grundlage für die Förderberechnung ein Durchschnittspreis von € 0,15/Stück angenommen. - Foto (Screenshot) der verwendeten Verpackungen
 
Förderbedingungen (Quelle: Website der Stadt Salzburg)
- Der/die Förderwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass es auf diese einmalige Förderung keinen Rechtsanspruch gibt.
 - Der/die Förderwerber*in ermächtigt die Stadtgemeinde Salzburg, die zur Bearbeitung und Entscheidung erforderlichen Informationen zu ermitteln und diese automationsunterstützt zu verarbeiten. Dabei werden die Geschäft- und Betriebsgeheimnisse gewahrt.
 - Für die Richtigkeit der Angaben wird die Verantwortung übernommen.
 - Der/die Förderwerber*in erklärt sich ausdrücklich bereit und nimmt das Förderinteresse der Stadt zur Kenntnis, den Kontrollorganen des Wirtschaftsservice jederzeit Einsicht in seine/ihre Gebarungsunterlagen zu gewähren und rechtzeitig die entsprechenden Verwendungsnachweise vorzulegen.
 - Der/die Förderwerber*in verpflichtet sich dazu, die den Angaben zu Grunde liegenden Belege für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und für eine allenfalls noch stattfindende Prüfung bereitzuhalten.
 - Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben, bei Verstoß gegen auferlegte Bedingungen der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Art 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen, sonstige Bedingungen, Auflagen oder Fristen sowie bei widmungswidriger Verwendung der Fördermittel ebenso wie bei mangelhaftem Nachweis der Förderungsbetrag umgehend ganz oder teilweise nach Einlangen der schriftlichen Rückforderung der Stadt Salzburg rückzuerstatten ist.
 - Der/die Förderungswerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg den Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl, den Förderungszweck, die Art und Höhe der Förderung im Internet und in Berichten zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt.
 - Der/die Förderungswerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die zur Förderungsfeststellung bekanntgegebenen Daten zum Zweck der Förderungsbearbeitung und -verwaltung (Vertragserfüllung) im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden, von den Stadtorganen in öffentlicher Sitzung behandelt werden und dass auf Grund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.
 - Der/die Förderungswerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass ihm/ihr seitens des Wirtschaftsservice Informationen zum Standort und/oder zu weiteren Förderungsaktionen übermittelt werden.
 
Formular zum Förderansuchen
Das Förderformular finden Sie auf der Website der Stadt Salzburg unter https://www.stadt-salzburg.at/verpackungsfoerderung