Rechtliche informationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

der RIED Verpackungs-Systeme Ges.m.b.H., im Folgenden kurz RIED genannt.

Gültig ab 01.04.2020, Stand: 22.09.2023

Kunden des Online-Shops:
Unternehmer

Anbieter
RIED Verpackungs-Systeme Ges.m.b.H. - im Folgenden kurz RIED genannt
Industriestraße 5
3470 Kirchberg am Wagram
Telefon: +43 662 436396
Email: info@ried-foodpack.at

UID-Nr.: ATU41098101
Firmenbuchnummer: FN 148317p
Handelsgericht: St. Pölten
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Tulln
Kammermitgliedschaft: Wirtschaftskammer Tulln
Gewerberechtliche Vorschriften: GewO 1993 idgF

Weitere Unternehmens-Informationen siehe Impressum.

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Der Vertragstext, bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung, wird gespeichert und ist im Kundenbereich des Webshops unter Eingabe der bei Registierung des Kunden angelegten Kenn- und Passwortes einsehbar. Elektronische Kopien dieser Dokumente können vom Kunden hergestellt werden und auf Speichermedien des Kunden abgelegt werden. Auch ein Ausdruck ist möglich. Dasselbe gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren aktuelle Fassung aber auch eine allenfalls abweichende Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://ried-foodpack.at/de/p/3-allgemeine-geschaeftsbedingungen abgerufen werden können.

1. Geltung und Anbieter

1.1.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von Kunden über den Online-Shop (https://ried-foodpack.at) von RIED getätigt werden. Der Online-Shop ist ausschließlich für beidseitige Unternehmergeschäfte eingerichtet. Der Abschlusswille von RIED bezieht sich daher nur auf Geschäfte mit Unternehmern iS der gesetzlichen Begriffsbestimmungen des § 1 (ö) UBG und § 1 (ö) KSchG und damit auf Personen, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreiben (Unternehmen). Vom Abschlusswillen nicht umfasst sind daher auch Geschäfte zur Vorbereitung einer unternehmerischen Tätigkeit. RIED beabsichtigt daher nicht mit Verbrauchern abzuschließen.

1.2.
RIED schließt nur zu den eigenen Geschäftsbedingungen ab. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Wirkung. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter (https://ried-foodpack.at/de/p/3-allgemeine-geschaeftsbedingungen) abgerufen und ausgedruckt werden.

1.3.
Voraussetzung für die Bestellung über den Online-Shop ist die Online-Registrierung des Kunden. Der Kunde ist dabei verpflichtet, die abgefragte Information wahrheitsgemäß zu erteilen.

2. Angebot & Vertrags­abschluss

2.1.
Angebot von RIED sind bezüglich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und Lieferfrist freibleibend und verstehen sich als unverbindliche Aufforderung im Online-Shop zu bestellen.

2.2.
Durch Anklicken des Buttons auf dem Online-Bestellformular "jetzt zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Eingang dieses Kaufangebots wird mit einem automatisch generierten Email bestätigt. Dabei handelt es sich nicht um die Angebotsannahme durch RIED.

Der Vertrag über die Ware kommt erst dann zustande, wenn RIED die Annahme des Kaufangebotes durch Email oder eine andere elektronische Nachricht ausdrücklich annimmt und bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Ware ohne ausdrückliche Annahmeerklärung an den Kunden versendet wird.

2.3.
Für die Art der Ware(n), den Umfang der Warenbestellung und die Lieferfrist ist die Auftragsbestätigung von RIED maßgebend.

3. Preise

3.1.
Sämtliche Preise im Webshop verstehen sich als Nettopreise inklusive Standardverpackung, soweit sich der Preisauszeichnung nichts Gegenteiliges entnehmen lässt.

Vom Kunden zusätzlich zu tragen sind

  • die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer
  • Versandkosten und Manipulationsgebühren für die Versandfertigstellung (siehe Punkt 3.2.)
  • (anteilige) Kosten der Entpflichtung, die auf die bestellte Ware entfällt (siehe Punkt 3.3.)
  • alle Gebühren und Steuern, die sich durch Versand in das Land des Kunden ergeben können (siehe Punkt 3.4.)

3.2.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Wochen, ist RIED berechtigt, den Verkaufspreis an veränderte Preisgrundlagen anzupassen. RIED berechnet dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3.
Alle Formalitäten und behördlichen Verfahren, die für die Einfuhr von bestellter Waren in ein Land außerhalb der EU erforderlich sind, sind vom Kunden abzuwickeln. Dabei entstehende Gebühren und Zölle sind vom Kunden zu tragen. Dies trifft auch für Kosten zu, die für allenfalls im Namen des Kunden erteilten Aufträge der Zollabwicklung entstehen.

3.4.
Für den Versand werden die tatsächlich angefallenen Kosten mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fahrtkosten der gewählten Versandart zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Kunde ist mit der Versendung der Ware durch Bahn, Post, LKW und / oder Flugzeug einverstanden und damit, dass RIED die ihr am zweckmäßigsten, erscheinende Versendung aus dem Kreis der genannten Versendungsarten auswählt.

3.5.
Alle in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise verstehen sich inklusive ARA. Dies bedeutet, dass unter unserer ARA-Lizenznummer 629 die Umverpackungen und unter ARA-Lizenznummer S-80232 die Serviceverpackungen entpflichtet und als gemeinsamer Posten auf der Rechnung angeführt sind. Sollten Sie selbst Lizenznehmer sein oder an einem anderen Entpflichtungssystem teilnehmen, geben Sie uns dieses schriftlich bekannt.

4. Produktangaben

Alle Angaben insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig und gelten als genehmigt.

5. Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Höhere Gewalt

5.1.
Für die Bestimmung der Lieferfrist ist die Auftragsbestätigung von RIED maßgebend. Bei Überschreitung eines Liefertermins aus Gründen, die in der Sphäre von RIED liegen, hat der Kunde per Email eine mindestens dreiwöchige Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser per Email gesetzten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Warenbestellung teilbar, ist der Rücktritt jeweils nur hinsichtlich jenes Teils zulässig, mit dessen Lieferung sich RIED in Verzug befindet.

5.2.
Zur Leistungserbringung ist RIED erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtunen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

5.3.
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist stets der Sitz von RIED in Salzburg und erfolgt die Lieferung "ex works". Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware sowie die Preisgefahr geht mit Verladung der versandfertig verpackten Ware auf den Kunden über. Versand und Transport erfolgen daher stets auf Gefahr des Kunden.

5.4.
Bei Höherer Gewalt ruhen die Lieferpflichten von RIED und sind RIED als auch deren Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen jeder Art, wie Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen anzusehen, ebenfalls Lieferschwierigkeiten von Lieferanten aus den vorgenannten Gründen. Stellen die genannten Gründe ein dauerndes Hindernis dar, ist RIED berechtigt, von dem Vertrag ohne weitere Rechtsfolgen zurückzutreten.

6. Geringfügige Leistungs­änderungen

Geringfügige und sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungsverpflichtung gelten als genehmigt. Dies gilt insbesondere für branchenübliche Abweichungen bei der Ware, so zum Beispiel hinsichtlich der Menge einzelner Verpackungseinheiten, bei Warenmaßen, Warenfarben und Warenstrukturen. Auch Abweichungen der Warenmenge, soweit diese 10 % mehr oder weniger nicht überschreiten, gelten bei verhältnismäßiger Preisanpassung als genehmigt.

7. Zahlungs­bedingungen & Verzugszinsen

7.1.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, gilt die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung. Die dem Kunden zugegangene Rechnung ist sofort und abzugsfrei fällig. Spesen des Zahlungsverkehrs hat der Kunde zu übernehmen. Die Verzinsung bestimmt sich nach § 457 UGB. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

7.2.
Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch im PDF-Format zugestellt werden können. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Legung einer elektronischen Rechnung ist damit nicht verbunden.

7.3.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von RIED aufzurechnen, es sei denn, dass RIED die Kundenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

8. Annahmeverzug

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist RIED nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist RIED berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9. Mahn- und Inkassokosten

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die RIED entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls den Pauschalbetrag von € 40,00 gemäß § 458 UBG der auch für Betreibungsmaßnahmen zusteht, die RIED ohne Zuhilfenahme von Inkassoinstituten oder Rechtsanwalt selbst vornimmt.

10. Eigentums­vorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von RIED. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und tritt RIED bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, welche ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. RIED nimmt die Abtretung an, wobei der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. RIED behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

11. Mängelrüge, Gewährleistung & Schaden­ersatzhaftung

Der Kunde hat Warenmängel bei sonstigem Verlust der Gewährleistung und des Schadenersatzes, der alternativ zur Gewährleistung für die Mangelhaftigkeit der Ware selbst geltend gemacht werden könnte, unverzüglich nach Warenannahme, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen, schriftlich zu rügen.

Die Haftung gegen RIED aus dem Titel des Schadenersatzes ist mit der Höhe des jeweiligen Kaufpreises begrenzt, wobei für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nicht gehaftet wird. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind alle Fälle, in denen der Schaden durch Mitarbeiter von RIED grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder hinsichtlich eines Personenschadens.

Der Kunde haftet für alle Nachteile, die RIED durch unrichtige Bekanntgabe von Daten zu Eigenschaften des Kunden, entstehen können. Insbesondere muss sich der Verbraucher, der sich als Unternehmer registriert hat, auch als Unternehmer behandeln lassen. Der Einwand Verbraucher zu sein, verstößt wider Treu und Glauben.

12. Rücktrittsrecht von Ried

12.1.
Bei Annahmeverzug (siehe Punkt 8.) oder anderen wichtigen Gründen, so zum Beispiel bei unrichtigen Angaben des Kunden zu seiner Eigenschaft als Unternehmer, ist RIED berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenfalls kann RIED von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers zwischenzeitlich bekannt ist.

Für den Fall des Rücktrittes hat RIED bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RIED von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurück zu halten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten.

12.2.
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er die Aufhebung, so hat RIED die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von RIED, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.

13. Verjährung

Die Verjährungs- und Gewährleistungsfristen für mangelhafte Ware und sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses stehen, betragen 6 Monate.

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme des Webshops ergebenden Streitigkeiten ist Salzburg. RIED bleibt es vorbehalten, alle sonstigen gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

14.2.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts (z.B. EVÜ, ROM I-VO) und des UN - Kaufrechts als vereinbart.

15. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

15.1.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von RIED automationsunterstützt elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

15.2.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse an RIED bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekantgegebene Adresse gesendet werden.

15.3.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von RIED. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

16. Zustimmung gemäß § 107 TKG

Der Kunde willigt ein, von RIED oder von Unternehmen, die hierzu von RIED beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter info@ried-foodpack.at widerrufen werden.

17. Sonstige Bestimmungen

17.1.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Regelungen eine solche Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

17.2.
Soweit im Webshop und / oder den Geschäftsbedingungen den Informationspflichten nach § 9 Abs 1 ECG nicht vollständig nachgekommen wird, gelten diese gemäß § 9 Abs 2 ECG als abbedungen. Dies trifft auch für die Verpflichtungen nach § 10 Abs 1 und Abs 2 ECG zu und gelten diese gemäß § 10 Abs 3 ECG als abbedungen.

RIED Verpackungs-Systeme Ges.m.b.H.

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